Unsere AGB
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Unsere AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Vertragsgrundlagen

§ 1 ALLGEMEINES

1. Die nachstehenden Rahmenbedingungen gelten für sämtliche Verträge und Angebote von „[QUER]gedacht WerbeIdeen und Design Christian Keller“ (nachfolgend Auftragnehmer). Mit der Annahme des Angebotes bzw. dem Vertragsschluss werden diese Rahmenbedingungen Bestandteil des zwischen den Parteien zustande gekommenen Vertrages.

2. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere auch Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, werden nur durch ausdrückliche schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers verbindlich.

§ 2 ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES

1. Der Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer kommt durch schriftliche Auftragserteilung auf der Grundlage des Angebots des Auftragnehmers zustande.

2. Der Leistungsumfang eines Projektes wird durch das Angebot des Auftragnehmers beschrieben. Änderungen der Aufgabenstellung, die sich durch neue Erkenntnisse während der Projektbearbeitung oder durch neue Anforderungen seitens des Auftraggebers ergeben, werden nach Vereinbarung ausschließlich dann berücksichtigt, wenn sie schriftlich ausdrücklich neben dem Auftragsformular festgehalten wurden. Zusätzlich entstehender Leistungsaufwand wird gesondert abgerechnet.

§ 3 MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS

1. Der Auftraggeber macht dem Auftragnehmer während der gesamten Entwicklungsphase unaufgefordert alle zur Auftragserfüllung erforderlichen Informationen über die geschäftspolitischen und verfahrenstechnischen Ziele und Prioritäten, sowie sämtliche relevanten Vorgaben in Bezug auf das zu gestaltende Projekt zugänglich. Er stellt ggf. Muster, Teile, Unterlagen und Zeichnungen etc. kostenlos und, soweit nicht anders vereinbart, ohne Rückgabeverpflichtung am Sitz des Auftragnehmers zur Verfügung. Soweit dies nicht möglich ist, werden Auskünfte, Informationen und Muster vom Auftragnehmer selbst beschafft. Entstehender Aufwand wird gesondert berechnet.

2. Zu einer die allgemeine Schlüssigkeit überschreitenden Prüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Unterlagen, Informationen, Muster, Teile, Zeichnungen etc. ist der Auftragnehmer nur insoweit verpflichtet, als eine solche Überprüfungspflicht schriftlich vereinbart wurde.

§ 4 LEISTUNGSFRISTEN

1. Sind verbindliche Fristen zum Projektabschluss gesetzt, gilt Folgendes:

2. Ggf. auftretende Verzögerungen wegen mangelnder Mitwirkung des Auftraggebers sind vom Auftragnehmer nicht zu vertreten und führen zu einer Verlängerung der vereinbarten Frist.

3. Wird die Frist um mehr als 2 Wochen überschritten, ist der Auftraggeber berechtigt, eine Nachfrist von mindestens 2 Wochen zu setzen, nach deren fruchtlosem Ablauf der Auftraggeber die Fertigstellung, der Auftragnehmer die Abnahme nicht mehr verlangen kann.

4. Ist die Nichteinhaltung der Frist auf eine nach Vertragsabschluss eintretende oder erkennbar werdende höhere Gewalt zurückzuführen, wird die Frist bei vorübergehender Natur der Störung bis zu deren Wegfall verlängert, längstens jedoch um 6 Monate. Gleiches gilt bei Streiks, Aussperrung, dem Fehlen erforderlicher Ein- und Ausfuhrgenehmigungen, unvorhersehbaren Betriebsstörungen oder bei sonstigen Ereignissen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat. Das gilt auch, wenn die Umstände bei Zulieferern des Auftragnehmers eintreten.

§ 5 ABNAHME

1. Jede Leistungsphase wird gesondert abgenommen.

2. Die Abnahme gilt als stillschweigend erfolgt, wenn den Leistungen der darauf folgenden Leistungsphase nicht schriftlich widersprochen wird.

3. Durch die Abnahme einer Leistungsphase wird deren Ergebnis zur verbindlichen Grundlage der weiteren Leistungen.

4. Aus Gründen des Geschmacks (Nichtgefallens) kann der Abnahme nicht widersprochen werden. Der Auftraggeber ist insoweit auf sein Kündigungsrecht verwiesen.

§ 6 KÜNDIGUNG DURCH DEN AUFTRAGGEBER

1. Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zur vollständigen Leistungserbringung jederzeit kündigen.

2. Er kann auch aus Gründen des Geschmacks (Nichtgefallens) kündigen.

3. Kündigt der Auftraggeber, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung für die bereits erbrachten Leistungsphasen inkl. der Phase zu verlangen, in der die Kündigung erfolgt. Eine bereits begonnene Leistungsphase gilt auch dann als abgeschlossen und wird entsprechend berechnet, wenn der Auftraggeber auf die Arbeitsergebnisse verzichtet.

4. Der Auftragnehmer zeigt dem Auftraggeber den Abschluss der einzelnen Leistungsphasen an. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, zuvor dem Auftraggeber Gelegenheit zur Begutachtung des Phasenabschlusses einzuräumen. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag innerhalb von 5 Kalendertagen nach Zugang der Anzeige des Phasenabschlusses mit Wirkung für die noch nicht durchgeführten Leistungsphasen zu kündigen.

5. Kündigt der Auftraggeber, so gehen keinerlei Nutzungsrechte auf ihn über. Sämtliche vom Auftragnehmer gefertigten Gegenstände, z.B. Ideenskizzen, Feinentwürfe, Volumen- und sonstige Modelle sind dem Auftragnehmer unverzüglich zurückzugeben. Die ganze oder teilweise Verwertung der bis zu einem vorzeitigen Projektabbruch erarbeiteten Ideen, Entwürfe und Ergebnisse bedürfen einer ausdrücklichen zusätzlichen Vereinbarung.

§ 7 NUTZUNGSRECHT

1. Die Modellentwürfe, Prototypen, Dateien etc. des Auftragnehmers sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrecht geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach § 2 des Urheberrechtsgesetzes erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

2. [QUER]GEDACHT WerbeIdeen und Design Christian Keller hat das alleinige Verwertungsrecht an seinen Entwürfen. [QUER]GEDACHT WerbeIdeen und Design Christian Keller überträgt Nutzungsrechte an diesen Entwürfen nur in dem Umfange, der im Lizenzvertrag schriftlich eingeräumt wurde und insofern als es nachfolgend bestimmt ist. Sieht der Lizenzvertrag keine andere Regelung vor, überträgt [QUER]GEDACHT WerbeIdeen und Design Christian Keller lediglich ein einfaches Nutzungsrecht. Sind über irgendwelche Nutzungsrechte keine ausdrückliche Regelungen schriftlich getroffen worden, so ist davon auszugehen, dass diese Nutzungsrechte ausschließlich der [QUER]GEDACHT WerbeIdeen und Design Christian Keller zustehen. Gleiches gilt für alle Entwürfe, Prototypen und Dateien etc., die Mitarbeiter der [QUER]GEDACHT WerbeIdeen und Design Christian Keller oder Subunternehmer im Auftrag der [QUER]GEDACHT WerbeIdeen und Design Christian Keller entworfen haben.

3. Der Auftraggeber erwirbt nur ein Nutzungsrecht an Entwürfen von [QUER]GEDACHT WerbeIdeen und Design Christian Keller, die auch durch [QUER]GEDACHT WerbeIdeen und Design Christian Keller realisiert wurden.

4. Nutzungen, die über den vereinbarten Nutzungsumfang hinausgehen, bedürfen der Einwilligung von [QUER]GEDACHT WerbeIdeen und Design Christian Keller.

5. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung von [QUER]GEDACHT WerbeIdeen und Design Christian Keller.

6. [QUER]GEDACHT WerbeIdeen und Design Christian Keller verbleibt das Recht, eigene Arbeitsergebnisse, die in Zusammenhang mit dem Auftrag stehen, auf den Namen von [QUER]GEDACHT WerbeIdeen und Design Christian Keller schützen zu lassen.

7. Das Recht zur Nutzung der Designleistungen durch den Auftraggeber erlischt, wenn das von [QUER]GEDACHT WerbeIdeen und Design Christian Keller in Rechnung gestellte Honorar einen Monat nach Fälligkeit noch nicht bezahlt wurde und [QUER]GEDACHT WerbeIdeen und Design Christian Keller dem Auftraggeber eine angemessene Frist mit der Erklärung bestimmt hat, dass das Nutzungsrecht nach dem Ablauf der Frist in Fortfall gerät. Das Recht zur Nutzung der Designleistung erlischt ferner, wenn die Designleistung oder Teile davon noch nicht bezahlt wurden und der Auftraggeber seine Zahlungen gleich welcher Art eingestellt hat, in Konkurs oder Vermögensverfall gerät oder gegen ihn die Zwangsvollstreckung in sein Vermögen durchgeführt wird. Ein etwa übertragenes ausschließliches Nutzungsrecht des Auftraggebers erlischt auch nach erfolgter Bezahlung, wenn der Auftraggeber in Konkurs fällt und das Nutzungsrecht bis zum Abschluss des Konkurses nicht vom Konkursverwalter übertragen wird. Es wandelt sich dann in ein einfaches Nutzungsrecht um.

8. [QUER]GEDACHT WerbeIdeen und Design Christian Keller räumt seinem Auftraggeber ohne ausdrückliche Vereinbarung kein Nutzungsrecht an von ihm zu erstellenden Designstudien ein. Diese dienen lediglich der Entwicklung von Lösungen und bereiten die Entscheidungsfindung zur Auswahl eines Entwurfes vor.

9. [QUER]GEDACHT WerbeIdeen und Design Christian Keller hat ein Auskunftsrecht über den Umfang der Nutzung des Auftraggebers.

§ 8 HONORAR

1. Soweit nicht anders bestimmt ist, sind die im Vertrag vereinbarten Honorare Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten sind.

2. Vorschläge, Weisungen und Mitarbeit des Auftraggebers am Designprozess begründen kein Miturheberrecht und haben keinen Einfluss auf die Vergütung bzw. das Honorar.

3. Eine Verzögerung, eine nachträgliche Einschränkung der Aufgabenstellung oder gar die vorzeitige Beendigung respektive Einstellung des Projektes durch den Auftraggeber hat keinen Einfluss auf die Zahlungsverpflichtung gemäß schriftlich erteiltem Auftrag. Die vereinbarte Vergütung bzw. das Honorar bleibt hiervon unberührt. Bei vorzeitiger Beendigung respektive Kündigung des Lizenzvertrages durch den Auftraggeber wird die noch ausstehende Restvergütung fällig. Etwaige Honorarkürzungen durch den Auftraggeber sind unzulässig.

4. Die Schaffung von Entwürfen ist vergütungspflichtig, sofern nicht ausdrücklich eine andere Regelung getroffen wurde. Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung weiterer Entwürfe, sowie andere Zusatzleistungen werden gesondert berechnet. Sofern nichts anderes bestimmt wurde, sind für die Berechnung die Maßstäbe zugrunde zu legen, die durch den Hauptauftrag gesetzt sind.

5. [QUER]GEDACHT WerbeIdeen und Design Christian Keller hat Anspruch auf Ersatz sämtlicher Auslagen, die er bei der Abwicklung des Auftrages vernünftigerweise eingehen musste. Eine Reisetätigkeit von [QUER]GEDACHT WerbeIdeen und Design Christian Keller und die Vergabe von Fremdleistungen muss zuvor mit dem Auftraggeber abgestimmt werden. Fremdaufträge vergibt [QUER]GEDACHT WerbeIdeen und Design Christian Keller im Namen und auf Kosten des Auftraggebers. Im Falle einer Reise stehen [QUER]GEDACHT WerbeIdeen und Design Christian Keller neben den Reisekosten auch die üblichen Reisespesen zu.

6. Die Honorare sind bei Ablieferung der Arbeiten und Erhalt der Rechnung fällig und ohne Abzug zahlbar, soweit nichts anderes bestimmt ist. Bei Ablieferung von Arbeitsteilen ist das Teilhonorar jeweils bei Ablieferung und entsprechender Rechnungsstellung fällig. [QUER]GEDACHT WerbeIdeen und Design Christian Keller ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend des erbrachten Arbeitsaufwandes zu verlangen. Auslagen und Kosten sind bei Erhalt einer hierüber angefertigten Rechnung fällig.

7. Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Dem Auftraggeber steht ein Zurückbehaltungsrecht nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 9 ORIGINALE, MODELLE, BELEGEXEMPLARE

1. An den Arbeiten von [QUER]GEDACHT WerbeIdeen und Design Christian Keller werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, ein Eigentumsrecht wird nicht übertragen. Die Originale sind nach angemessener Frist bzw. auf Verlangen unbeschädigt an [QUER]GEDACHT WerbeIdeen und Design Christian Keller zurückzugeben, sofern nicht ausdrücklich eine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.

2. [QUER]GEDACHT WerbeIdeen und Design Christian Keller hat Anspruch auf für sie kostenlose Überlassung von Ablichtungen der Gegenstände, die mit Hilfe seines Designs hergestellt wurden, sowie auf kostenlose Überlassung eines Belegexemplares, soweit Letzteres nicht mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist.

3. [QUER]GEDACHT WerbeIdeen und Design Christian Keller hat Anspruch auf Übergabe von je 10 Exemplaren eines Werbemittels, das für von sie gestaltete Produkte hergestellt wurde. [QUER]GEDACHT WerbeIdeen und Design Christian Keller darf Ablichtungen der aufgrund ihrer Vorschläge, Ideen oder Gestaltungen geschaffenen Produkte und Werbemittel veröffentlichen und zu ihrer Eigenwerbung verwenden.

§ 10 GEWÄHRLEISTUNG/HAFTUNG

1. Das vom Auftragnehmer geschaffene Design-Produkt ist nach seinem Wissensstand eine eigenständige, persönliche geistige Schöpfung. Eine über diese Erklärung hinausgehende Zusicherung für die Neuheit oder Eigenart der dem Design-Produkt zugrundeliegenden Idee oder für die Rechtswirksamkeit oder Rechtsbeständigkeit von Schutzrechten für den Vertragsgegenstand kann nicht gegeben werden.

2. Der Auftragnehmer haftet nicht für die Neuartigkeit, die Realisierbarkeit und die wirtschaftliche Verwertbarkeit seiner Entwürfe, sowie dafür, dass der Herstellung und Verbreitung nicht die Rechtslage oder Rechte Dritter entgegenstehen. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden, sowie für entgangenen Gewinn wird ebenfalls ausgeschlossen.

3. Die wirtschaftliche Verwertung des Design-Produkts geschieht auf Risiko des Auftraggebers.

4. Infolge der an den Auftragnehmer übertragenen Gestaltungsfreiheit und der damit verbundenen künstlerischen Eigenheiten kann der Auftraggeber aus Gründen des Geschmacks (Nichtgefallens) keine Nacherfüllungs- oder Gewährleistungsrechte herleiten.

5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Design-Produkt eigenverantwortlich auf seine Funktionstauglichkeit und -sicherheit, Realisierbarkeit sowie Verkäuflichkeit zu überprüfen, da der Schwerpunkt der von dem Auftragnehmer zu erbringenden Leistung im Bereich der Gestaltung liegt.

6. Die Haftung des Auftragnehmers aus außervertraglichen, aber im Zusammenhang mit dem Design-Vertrag bestehenden Pflichten sowie aus Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, die für die Vertragsdurchführung nicht wesentlich sind, wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

7. Die Haftung des Auftragnehmers aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten wird bei leichter Fahrlässigkeit für mittelbare Schäden auf einen Betrag begrenzt, der den entstandenen Schaden des Auftraggebers nicht übersteigt und die der Auftragnehmer bei Vertragsschluss unter Berücksichtigung der Umstände, die er erkannt hat oder hätte erkennen müssen, als mögliche Folge der Vertragsverletzung hätte voraussehen müssen.

8. Ein dem Auftraggeber im Fall des Leistungsverzuges oder einer vom Auftragnehmer zu vertretenden nachträglichen Unmöglichkeit der Leistung zustehender Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung, wird auf eine Haftung für unmittelbare Schäden und der Höhe nach auf bis zu 50% des Gesamthonorars begrenzt.

§ 11 WETTBEWERB / MARKETING

1. Nach Aufnahme der Produktion können der Auftraggeber und [QUER]GEDACHT WerbeIdeen und Design Christian Keller sich mit dem Produkt an Designwettbewerben beteiligen.

2. Die anfallenden Kosten für Anmeldung, Ausstellung und Veröffentlichung im Falle einer erfolgreichen Teilnahme an diesen Wettbewerben trägt der Auftraggeber.

3. [QUER]GEDACHT WerbeIdeen und Design Christian Keller verpflichtet sich, keine gleichartigen Produkte gleichzeitig und bis zu zwei Monaten nach Projektabschluss für einen anderen Auftraggeber zu entwickeln, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde.

4. Der Auftraggeber verpflichtet sich, [QUER]GEDACHT WerbeIdeen und Design Christian Keller zu informieren, wenn er während der Auftragsdauer Dritte mit einer gleichen oder ähnlichen Aufgabe betraut.

§ 12 GEHEIMHALTUNG

1. [QUER]GEDACHT WerbeIdeen und Design Christian Keller verpflichtet sich, über sämtliche bekannt werdenden Einzelheiten der Organisation, Produktion und des Vertriebes des Auftraggebers gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren, sofern diese Einzelheiten ihrer Natur nach vertraulich zu behandeln sind.

2. Zum Zwecke der Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung werden personen- und firmenbezogene Daten des Auftraggebers von [QUER]GEDACHT WerbeIdeen und Design Christian Keller gespeichert.

§ 13 SONSTIGE BESTIMMUNGEN

1. Ergänzend gelten die Vorschriften des Urheberrechtsgesetzes, auch dann, wenn das von [QUER]GEDACHT WerbeIdeen und Design Christian Keller geschaffene Werk über die nötige Schöpfungshöhe nicht verfügt.

2. Erfüllungsort ist für den Auftraggeber und [QUER]GEDACHT WerbeIdeen und Design Christian Keller der Sitz von [QUER]GEDACHT WerbeIdeen und Design Christian Keller, Quedlinburg

3. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die der Regelung der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

4. Gerichtsstand ist Quedlinburg, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist. [QUER]GEDACHT WerbeIdeen und Design Christian Keller ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.

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